Das Sozialrecht ist ein vielfältiges Rechtsgebiet, mit dem Sie als Mandat sehr häufig konfrontiert werden. Einerseits geht es dabei um Auseinandersetzung mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Allerdings ist dies nur ein Teilgebiet des Sozialrechtes. Auch Fragen der Erwerbsunfähigkeitsrente, der Beruferkrankung und die Prüfung des Vorliegens eines Grades der Behinderung sind davon umfasst.
Außerdem ist auch die Frage der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen sehr schnell eine Frage des Sozialrechts. Wenn beispielsweise das Vorliegen der Pflegestufe in Abrede gestellt wird, besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Überprüfung.
Darüber hinaus gehören selbstverständlich auch die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Auszahlung von Wohngeld und anderer Sozialleistungen in dieses Rechtsgebiet.
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