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Familenrecht

Das familienrechtliche Mandat hat häufig seinen Ursprung in der Trennung von einem Ehe- oder Lebenspartner. Nicht selten sind die Betroffenen nicht in der Lage die Auseinandersetzung der vorhandenen, gemeinsam angeschafften Vermögenswerte selbst zu regeln. Darüber hinaus ist es besonders wichtig, dass die Ehescheidung ohne unnötige Auseinandersetzungen verläuft. Das Ehescheidungsverfahren ist ein langwieriges Verfahren, da bereits zwischen Trennung und der Möglichkeit der gerichtlichen Ehescheidung in der Regel ein Trennungsjahr absolviert werden muss. Der Gesetzgeber sieht zwar auch die Möglichkeit einer Härtefallscheidung vor, jedoch sind die Voraussetzungen hierfür in der Regel (glücklicherweise) nicht gegeben.

Damit die lange Dauer des Verfahrens nicht zu unnötigen Streitigkeiten führt, ist es wichtig, sämtliche Probleme zeitnah anzusprechen und einer Klärung zuzuführen. So werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Ehescheidung als solches eine Formsache wird.

Wichtig ist es vor allem die Fragen des Trennungsunterhaltes sowie des nachehelichen Unterhaltes einer Klärung zuzuführen. Außerdem sollten sämtliche Fragen, die gemeinsame Kinder betreffen, möglichst zeitnah gesprochen werden, damit die Kinder, die naturgemäß stets unter einer Trennung leiden, nicht auch noch Teil der Streitigkeiten werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen auch während und nach der Trennung der Partner Kontakt zu haben und nicht von einem Elternteil für „Rachezwecke“ missbraucht zu werden. Insofern sollten die Frage des Sorgerechtes für das Kind, die Höhe des Unterhaltes sowie die Frage des Umgangs besprochen und einer für beide Teile akzeptablen Lösung zugeführt werden.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt (gern auch unter Verwendung des Kontaktformulars) auf.